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Was macht ein Baumkontrolleur?

Ein FLL-zertifizierter Baumkontrolleur verfügt über die fachliche Qualifikation, um den Gesundheitszustand, die Standsicherheit und Verkehrssicherheit von Bäumen professionell zu beurteilen. Dabei werden mögliche Schäden, Krankheiten oder Gefahrenstellen erkannt, bevor sie zum Risiko werden.

Ob in öffentlichen Anlagen, an Straßen oder auf Privatgrundstücken – regelmäßige Baumkontrollen tragen entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Langlebigkeit Ihrer Bäume zu sichern.

Vertrauen Sie auf Sachverstand, Erfahrung und zertifizierte Sicherheit.

Rechtliche Grundlage, der im Gesetz nicht konkret geregelten Verkehrssicherungspflicht, ist der § 823 Absatz 1 und 2 BGB

823 BGB (Schadensersatzpflicht)

Absatz 1: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Absatz 2: Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Baumkappungen sind Baumzerstörend…!

An den großen Schnittflächen dringen holzzerstörende Pilze ein und schädigen diesen. Durch eine Kappung wird die Harmonie zwischen Wurzel und Krone gestört. Die Versorgung der Wurzeln ist nicht mehr gewährleistet und sterben in unbekanntem Maße ab. Die Verkehrssicherheit ist dann evtl. nicht mehr gegeben.

Die neuen Triebe (Reiterate) haben eine schlechte Astanbindung, sind instabil und können durch Wind oder Schneelast abbrechen. Zusätzlich produziert der Baum deutlich größere Blätter. Die Blattmasse erhöht sich und die Windlast steigt.

Der Baum muss regelmäßig eingekürzt werden und verursacht aufwendige Pflegemaßnahmen, die die normalen Kosten einer Kronenpflege um ein vielfaches übersteigen.

Baumkappung ist ein Fällen auf Raten!

https://de.wikipedia.org/wiki/Kappung_(Baum)

Welche Schutzmaßnahmen muss der Baumbesitzer treffen?

Der Begriff der “zumutbaren” Schutzmaßnahmen ist ein dehnbarer Begriff und nicht genau definiert. Zunächst bedeutet das, dass jeder Baumeigentümer seine Bäume regelmäßig auf Schäden oder Krankheiten kontrollieren muss. Stellt er Schäden fest, leitet er weitere Maßnahmen ein. Je nach Problem werden Krankheit bekämpft, bruchgefährdete Ästen und Kronen geschnitten, Kronen eingekürzt oder eine Kronensicherung eingebaut. Ist der Baumeigentümer nicht in der Lage, eine Gefahr ausreichend zu beurteilen, muss er ein Fachmann hinzuziehen.

Welche Bäume müssen kontrolliert werden?

Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich aus dem Schädigungsverbot ab. Damit ist jeder in der Pflicht, der eine Gefahr schafft oder bestehen lässt. Einen Baum zu pflanzen oder einen Großbaum stehen zu lassen ist damit eine potentielle Gefahr. Der Baumeigentümer muss notwendige und zumutbare Vorkehrungen treffen, um Schäden Dritter zu vermeiden. Damit unterliegt jeder Baum, egal ob im Privatgarten oder im Wald, der Verkehrssicherungspflicht. Dennoch sind regelmäßige Baumkontrollen nicht für jeden Baum Pflicht, sondern ist dies davon abhängig, wie stark er frequentiert wird. Zwingend notwendig sind regelmäßige Kontrollen bei Straßen- und Parkbäume, Bäume auf Friedhöfen, an Kindergärten, Schulen und in Wohnanlagen. Kurz gefasst, alle Bäume, an deren Umgebung sich öffentliches Leben abspielt und mögliche Gefahren durch den Baum dafür ausgehen.